Allgemein · Kleinkind · No mommy is perfect

Das Kind ist krank – diese Rechte und Pflichten habt ihr

So langsam kündigt sich auch bei uns der Frühling an. Der Winter liegt hinter uns und damit auch eine Zeit in der unsere Tochter häufig krank gewesen ist. Bronchitis, Erkältung und Magen Darm haben uns auf Trab gehalten. Bella konnte nicht in die Kita gehen und da wir keine anderen Verwandten in der näheren Umgebung haben mussten wir unsere Tochter selber daheim betreuen. Wie haben wir das geschafft? Welche Recht und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer eigentlich wenn mein Kind krank ist? Immer wieder tauchten dazu Fragen bei mir und in meinem sozialen Umfeld auf und inzwischen habe ich mich ganz gut in das Thema eingelesen und möchte Euch einen kleinen Überblick geben und an meinem Wissen teilhaben lassen.

Voraussetzungen:

Eltern haben Anspruch auf Krankengeld, sofern sie ein Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen und dies keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Der Anspruch beläuft sich dabei pro Elternteil auf 10 Tage pro Kalenderjahr, Alleinerziehende haben einen Anspruch auf insgesamt 20 Tage. Das Kind darf dabei nicht Älter als 12 sein und der Arzt muss Euch ein entsprechendes Attest ausstellen.

Die genaue Regelung dazu könnt ihr in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches , fünftes Buch nachlesen

Was gilt es zu beachten?

Sind beide Elternteile privat versichert oder aber auch ein Elternteil und das Kind dann findet diese Regelung keine Anwendung und der Anspruch auf Krankengeld entfällt.
Ist das Kind unheilbar krank haben die Eltern Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Freistellung und Zahlung von Krankengeld.

Da die Krankenkasse das Kinderkrankengeld zahlt benötigt ihr ab den ersten Krankheitstag eine entsprechende Bescheinigung von Eurem Kinderarzt.

Welchen Anspruch habe ich bei mehrere Kindern?

Bei 2 Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage, sprich 20 Tage pro Elternteil oder 40 für einen Alleinerziehenden. Bei mehr als 2 Kindern ist die Obergrenze 25 bzw. 50 Tage.

Was mache ich wenn alle Krankheitstage aufgebraucht sind ?

Hier solltet ihr unbedingt mit Eurem Arbeitgeber reden und fragen ob ihr unbezahlt Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen könnt. Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub habt ihr allerdings nicht.

In einigen Großstädten gibt es eine sogenannte Notfallbetreuung wie z.B. „Die Notfallmamas“

Auf gar keinen Fall solltet ihr Euch selber krank melden wenn Euer Kind krank ist. Das kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld überhaupt?

Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes und wird von der Krankenkasse gezahlt. Daher benötigt ihr auch ab dem ersten Krankheitstag des Kindes eine entsprechende Krankschreibung. Einige Arbeitgeber stocken die fehlenden 30 Prozent teilweise ( beispielsweise in den ersten 5 Krankheistagen) oder komplett auf. Hier solltet ihr euch bei Eurem Arbeitgeber erkundigen und nachfragen.

Welche Möglichkeiten haben Privatversichert?

Diese können eine zusätzliche Versicherung abschließen, die im Falle der Erkrankung eines Kindes zahlt.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen und bei der nächsten Erkrankung des Kindes habt ihr zumindest bezüglich dieses Themas den Überblick.

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